Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe

Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus der Mittelschule

Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 15 Jahre alt sein.

Eine Aufnahme erfolgt ohne Probeunterricht, wenn im Zwischenzeugnis, im Jahreszeugnis oder in der Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens der Notendurchschnitt von 2,66 nachgewiesen wird. Für alle anderen Schüler ist die Teilnahme am Probeunterricht verpflichtend.

Der Probeunterricht erstreckt sich auf die Fächer Deutsch (Aufsatz, Rechtschreiben, Sprachlehre) und Mathematik (Zahlen- u. Textrechnen) und findet in der Regel im Mai statt. Ein Schüler kann nur dann aufgenommen werden, wenn er in einem dieser beiden Fächer mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht. Erzielen Schüler zweimal die Note 4, ist die Aufnahme über den Elternwillen möglich.

Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus dem Gymnasium/Realschule

Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 15 Jahre alt sein.

Eine Aufnahme ohne Probeunterricht ist möglich, wenn

  • die Schülerin oder der Schüler in die 7. Klasse vorrücken darf oder
  • im Jahreszeugnis nur einmal die Note 5 in Fächern erteilt wurde, die in der 7.  Jahrgangsstufe an der RWS als Vorrückungsfächer unterrichtet werden.
  • Liegt ein Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart vor, entscheidet der Schulleiter über die Eignung für die Wirtschaftsschule.

Liegen obige Voraussetzungen nicht vor, muss der Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Dieser umfasst die Fächer Deutsch  und Mathematik und findet an den letzten Tagen der Sommerferien statt. Um aufgenommen zu werden, muss ein Schüler in einem dieser beiden Fächer mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erreichen. Schülerinnen und Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erhalten haben, werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Wirtschaftsschule aufgenommen.

Notwendige Unterlagen

Informationen zur Anmeldung und die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Startseite zum Übertritt.