Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus der Mittelschule
Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 15 Jahre alt sein.
Eine Aufnahme ist möglich, wenn im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens der Notendurchschnitt von 2,66 nachgewiesen wird oder eine bestandene Aufnahmeprüfung für den Mittlere-Reife-Zug der Mittelschule vorliegt.
Liegen obige Voraussetzungen nicht vor, muss der Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Dieser umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik und findet im Mai oder an den letzten Tagen der Sommerferien statt. Um aufgenommen zu werden, muss ein Schüler in einem dieser beiden Fächer mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erreichen. Schülerinnen und Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erhalten haben, werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Wirtschaftsschule aufgenommen.
Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus dem Gymnasium/Realschule
Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 15 Jahre alt sein.
Eine Aufnahme ist möglich, wenn
- die Schülerin oder der Schüler in die 7. Klasse vorrücken darf oder
- im Jahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe nur einmal die Note 5 in Fächern erteilt wurde, die in der 7. Jahrgangsstufe an der RWS als Vorrückungsfächer unterrichtet werden.
- Liegt ein Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart vor, entscheidet der Schulleiter über die Eignung für die Wirtschaftsschule.
Liegen obige Voraussetzungen nicht vor, muss der Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Dieser umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik und findet an den letzten Tagen der Sommerferien statt. Um aufgenommen zu werden, muss ein Schüler in einem dieser beiden Fächer mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erreichen. Schülerinnen und Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erhalten haben, werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Wirtschaftsschule aufgenommen.
Notwendige Unterlagen
Informationen zur Anmeldung und die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Startseite zum Übertritt.