Übertritt in die 10. Jahrgangsstufe (zweistufige Wirtschaftsschule)

Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus der Mittelschule (Regelklasse)

Es gibt keine Altersbegrenzung.

Die Aufnahme ist möglich:

  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (QA) bestanden ist.
    (Unsere Erfahrungen zeigen, dass Mittelschüler insbesondere dann bei uns erfolgreich sind, wenn sie in dem Fach Englisch in der Mittelschule die Note 3 oder besser haben.)

oder

  • Die Schülerin oder der Schüler hat den Abschluss der Mittelschule erreicht (dann aber mit Probezeit).

Sofern die Aufnahmekapazität überschritten wird, werden die vorhandenen Schulplätze in Rangfolge der Schülerleistungen vergeben.

Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus dem Gymnasium/der Realschule/der M-Klasse der Mittelschule

Es gibt keine Altersbegrenzung.

Die Aufnahme ist möglich:

  • wenn die Vorrückungserlaubnis in die 10. Jahrgangsstufe vorliegt

oder

  • in der 9. Jahrgangsstufe in Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 im Jahreszeugnis nachgewiesen wird.

Notwendige Unterlagen

Informationen zur Anmeldung und die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Startseite zum Übertritt.