Übertrittsvoraussetzungen
aus der Mittelschule – immer mit Probezeit
- Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt
- Im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 oder
- Bestandene Aufnahmeprüfung für die 8. Klasse des Mittlere-Reife-Zugs
aus dem Gymnasium / der Realschule / dem M-Zug der Mittelschule:
- Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt
- Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe oder
- Vorrückungserlaubnis auf Probe in die 8. Jahrgangsstufe (mit Probezeit)
- Im Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe höchstens einmal die Note 5 in Vorrückungsfächern, die auch in der 8. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden und Englischkenntnissse vorhanden (mit Probezeit) oder
- Bestandene Aufnahmeprüfung (geprüft wird in allen Fächern, die auch in der 7. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden mit Note schlechter als 4)
- Bei Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart, entscheidet der Schulleiter über die Eignung für die Wirtschaftsschule.
Online-Anmeldung
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