Übertritt in die 8. Klasse

Übertrittsvoraussetzungen

aus der Mittelschule – immer mit Probezeit

  • Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt
  • Im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 oder
  • Bestandene Aufnahmeprüfung für die 8. Klasse des Mittlere-Reife-Zugs

aus dem Gymnasium / der Realschule / dem M-Zug der Mittelschule:

  • Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt
  • Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe oder
  • Vorrückungserlaubnis auf Probe in die 8. Jahrgangsstufe (mit Probezeit)
  • Im Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe höchstens einmal die Note 5 in Vorrückungsfächern, die auch in der 8. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden und Englischkenntnissse vorhanden (mit Probezeit) oder
  • Bestandene Aufnahmeprüfung (geprüft wird in allen Fächern, die auch in der 7. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden mit Note schlechter als 4)
  • Bei Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart, entscheidet der Schulleiter über die Eignung für die Wirtschaftsschule.

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