Übertrittsvoraussetzungen
aus der Mittelschule:
- Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 15 Jahre alt
- Im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens ein Notendurchschnitt von 2,66 oder
- Bestandene Aufnahmeprüfung für den Mittlere-Reife-Zug der Mittelschule oder
- Erfolgreicher Probeunterricht
aus dem Gymnasium / der Realschule:
- Alter: am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 15 Jahre alt
- Vorrückungserlaubnis (auch auf Probe) in die 7. Klasse oder
- Im Jahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe nur einmal die Note 5 in Fächern, die in der 7. Jahrgangsstufe an der RWS als Vorrückungsfächer unterrichtet werden oder
- Erfolgreicher Probeunterricht
- Liegt ein Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart vor, entscheidet der Schulleiter über die Eignung für die Wirtschaftsschule.
Online-Anmeldung
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