Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben an unserer Schule ist, dass sich alle Personen, die am Schulleben teilnehmen, in freundlicher, höflicher und toleranter Art und Weise begegnen, sich für ihre Schule verantwortlich fühlen und auf die Einhaltung der für alle verbindlichen Regelungen achten.
1. Das Schulhaus ist ab 07:15 Uhr geöffnet, der Zugang erfolgt über den Haupteingang. Schüler,
die vor 07:40 Uhr eintreffen, begeben sich in den Schüleraufenthaltsraum bzw. bleiben bei Überfüllung in der Schulstraße vor dem Treppenaufgang. Ab 07:40 Uhr begeben sich die Schüler in die Unterrichtsräume, spätestens um 07:50 Uhr hat sich jeder Schüler beim entsprechenden Unterrichtsraum einzufinden, damit ein pünktlicher Unterrichtsbeginn gewährleistet ist. Ein Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist aus rechtlichen Gründen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft möglich. Wenn sich die zuständige Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum befindet, erkundigen sich die Klassensprecher im Sekretariat, wie weiter zu verfahren ist.
2. Schülern, die mit Fahrrad oder Moped zur Schule kommen, steht die Fahrradhalle zur Verfügung. Dort sind die Fahrzeuge unterzustellen. Die Fahrradhalle in nicht verschließbar. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule.
3. Beim Stundenwechsel wechseln die Schüler in den nächsten Unterrichtsraum. Die 1. Pause verbringen die Schüler ausschließlich im Bereich der Pausenhalle und im RWS-Pausenhof, soweit dies die Witterung zulässt. Während der 2. Pause können die Schüler auf ihrem Stockwerk bleiben. Um Unterrichtsstörungen für die benachbarte FOS/BOS zu vermeiden, ist dort Ruhe zu bewahren. Ausnahmen von diesen Regelungen können nur durch Lehrkräfte erteilt werden. Der Besuch der FOS-Kantine ist während der Pausen erlaubt.
4. Werden Unterrichtsräume nicht genutzt, so sind diese von der Lehrkraft abzuschließen, die zuletzt dort unterrichtete. Nur so kann Diebstählen vorgebeugt werden. Um Beschädigungen zu vermeiden, ist ein Betreten der Fachräume nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft erlaubt.
5. Die Schule nimmt am Projekt Kommunales Energiemanagement teil. Die Schülerinnen und Schüler kümmern sich um die Einhaltung der Umweltschutzregeln (Heizkörperthermostate maximal auf Stufe 3 einstellen, im Winter nur Stoßlüften, Lichter nur auf der Türseite einschalten, bei ausreichendem Tageslicht und bei Verlassen des Klassenzimmers Lichter ganz ausschalten, Mülltrennung). Die Einhaltung der Umweltschutzregeln wird von den Umweltbeauftragten und den Lehrern überwacht.
6. Jede/r Schüler/in ist für die Ordnung in den Fachräumen, in den Unterrichtsräumen und auf dem Gang vor den Unterrichtsräumen verantwortlich. Die Ordnungsdienste kümmern sich insbesondere um das Putzen der Tafel nach jeder Stunde.
7. Beschädigungen und Verschmutzungen sind von der den Raum betreuenden Lehrkraft sofort dem Sekretariat anzuzeigen. Städt. Reischlesche Wirtschaftsschule Alter Postweg 86 a 86159 Augsburg Telefon 0821 324-18212/02/03 Telefax 0821 324-18205 E-Mail: rws.stadt@augsburg.de Homepage: rws-augsburg.de
8. Um Verschmutzungen zu verhindern, dürfen Getränke und Speisen nicht im Unterricht konsumiert werden. Wasser darf mit Erlaubnis der jeweiligen Lehrkraft getrunken werden.
9. Maßnahmen zur Verschönerung und Individualisierung der Unterrichtsräume sind erwünscht. Jede Maßnahme muss jedoch mit der jeweiligen Saalbetreuung oder der Schulleitung abgesprochen sein.
10. Damit gegenseitige Störungen unterbleiben, sind alle elektronischen Geräte, insbesondere Handys während des Aufenthalts auf dem Schulgelände grundsätzlich auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren. Mit Genehmigung einer Lehrkraft kann aus dringenden Gründen telefoniert werden. Während der Pausen ist die Nutzung eines Handys zum Austausch dringender, kurzer Informationen – beispielsweise mit den Eltern bei kurzfristigen Änderungen der Unterrichtszeiten – im fest abgegrenzten Bereich vor der Hausmeisterkabine der RWS gestattet.
11. Es ist verboten, unterrichtsfremde Gegenstände mitzubringen. Die Schule haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände.
12. Im Schulhaus sind Kopfbedeckungen nicht erlaubt. Die äußere Erscheinung von Schülerinnen und Schülern soll schon während der Schulzeit beruflichen Maßstäben standhalten.
13. Die Benutzung von Roller-Skates und Skate-Boards ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
14. Fundgegenstände sind unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Der rechtmäßige Eigentümer kann sie dort abholen.
15. Rauchen sowie Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel sind Schülern auf dem gesamten Schulgelände gesetzlich untersagt.
16. An unserer Schule herrscht absolute Gewaltfreiheit. Alle Aktivitäten, die Mitschüler gefährden könnten, sind verboten. Schüler, die von Mobbing betroffen sind oder dies beobachten, sind verpflichtet, dies entweder der Klassenleitung oder den Verbindungslehrern mitzuteilen.
17. Die Öffnungszeiten des Sekretariats für Schüler sind täglich von 9:25 Uhr bis 9:45 Uhr sowie nach 13:00 Uhr. Ansonsten ist das Sekretariat nur für Klassenbuchführer geöffnet bzw. wenn Schüler im Auftrag einer Lehrkraft kommen sowie in dringenden Notfällen.
18. Nach dem Unterricht sind alle Stühle auf die Tische zu stellen und grobe Verunreinigungen zu beseitigen, da ansonsten keine Reinigung durchgeführt wird.
19. Für von Schülern verursachte Schäden haften diese bzw. ihre Erziehungsberechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Hausordnung tritt am 01.03.2019 in Kraft.
Hier ist die Hausordnung als pdf zum download