Studienfahrt Brighton, England

In den vergangenen Jahren bot die Fachschaft Englisch der RWS jeweils im April eine Studienfahrt nach Brighton an der Südküste Englands an. Hier finden Sie einige Impressionen der vergangenen Fahrten.

Für Bewerber zur aktuellen Fahrt haben wir folgende Informationen zusammengestellt:

  1. Reiserücktrittsversicherung:
    Falls die Reise z. B. aufgrund von Krankheit nicht angetreten werden kann, kann die Schule nur einen sehr geringen Teil der Reisekosten zurückerstatten, da die meisten Aktivitäten bereits im Voraus bezahlt werden müssen.
    Wenn Sie als Eltern die Kosten absichern wollen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bis spätestens Februar. Entsprechende Angebote finden Sie im Internet. Die günstigsten Versicherungen kosten ca. 15 € (Stand der Information 11/2018). Wir weisen darauf hin, dass die Schule keine Reiserücktrittsversicherung für Ihr Kind abschließt!
  2. Ziel der Fahrt ist das Seebad Brighton an der englischen Südküste. Das Programm orientiert sich großteils an den bisherigen Fahrten.
  3. Gastfamilie:
    Ihr Kind wird gemeinsam mit einem oder mehreren gleichgeschlechtlichen Mitschülern der RWS in bezahlten Gastfamilien übernachten. Es handelt sich also nicht um einen Austausch. Ein Gastgeschenk ist nicht unbedingt nötig; erfahrungsgemäß freuen sich die Familien aber sehr über ein kleines Souvenir aus Bayerisch-Schwaben (z. B. Kühlschrankmagnet o. ä.).
    Manche Gastfamilien stellen ihren Gästen einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass einige Familien aufgrund schlechter Erfahrungen (z. B. früherer Abmahnungen wegen illegaler Downloads) ihren Gästen die Nutzung des WLAN nicht erlauben.
  4. Verhalten:
    Die Studienfahrt ist eine Schulveranstaltung, keine freiwillige Vergnügungsreise, daher gelten die üblichen Vorschriften und Regelungen für Schulfahrten (betrifft Rauchen, Alkohol, Fehlverhalten etc.). Sollten wir wegen Verstößen gegen diese Regeln gezwungen sein, Ihr Kind vorzeitig nach Hause zu schicken, müssen Sie die zusätzlichen Reisekosten Ihres Kindes und einer Begleitlehrkraft tragen!
  5. Visum:
    Ein Visum ist auch für Schüler ohne EU-Staatsangehörigkeit nicht notwendig, die Lehrkräfte besorgen ein Gruppenvisum. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis muss jedoch mitgeführt werden. Bitte überprüfen Sie schon jetzt, ob der Ausweis Ihres Kindes noch bis zum Ende der Fahrt gültig ist und beantragen Sie ggf. schon im Herbst/Winter einen neuen Ausweis oder Pass!
  6. Gepäck und Kleidung:
    Das Klima ist in Südengland zwar milder als in Bayern, dennoch können die Tage im April und Mai noch recht kühl und vor allem windig sein. Wetterfeste Kleidung nach dem „Zwiebelprinzip“ und feste Schuhe (auch für längere Wanderungen) müssen auf jeden Fall im Gepäck sein.
    Da im Reisebus nicht unbegrenzt Platz für Gepäck ist, gelten für unsere Fahrt dieselben Regeln wie üblicherweise für Flugreisen: Ein Koffer, max. 20 kg, + 1 Handgepäckstück, das unter den Sitz im Bus passt.

  7. Hin- und Rückreise:
    Die erste und die letzte Nacht der Reise verbringen wir im Bus. Um dort bequem schlafen zu können, sollte ein kleines Kissen und eine dünne Decke sowie bequeme Wechselkleidung für die Nacht (z. B. Jogginganzug) in den Bus mitgenommen werden (nicht in den Koffer packen, sondern ins Handgepäck!).
    Bei der Ankunft morgens in Brighton haben wir nicht die Möglichkeit, Wechselkleidung aus den Koffern auszupacken; da wir den ganzen Tag in Brighton unterwegs sind, muss schon bei der Abfahrt in Augsburg wetterfeste Kleidung getragen werden! 
  8. Strom:
    Großbritannien hat dieselbe Stromspannung wie Deutschland, die Stecker unterscheiden sich aber. Sollte Ihr Kind elektrische Geräte mitnehmen (z. B. das Handyladegerät), wird ein Steckeradapter benötigt; der Förderverein der RWS vermietet entsprechende Adapter zum Preis von 2 € zuzüglich 5 € Pfand. Die Adapter werden im Bus ausgegeben (Geld passend mitbringen!).

  9. Handy-Nutzung:
    Ihr Kind darf während der Reise das Handy für Telefonate, Fotos (Achtung: Privatsphäre der Mitreisenden ist zu wahren!) und Unterhaltung nutzen. Das Roaming (Telefonieren und Internetnutzung im Ausland) ist mittlerweile in der Regel zu ähnlichen Konditionen wie im Inland möglich. Genauere Informationen finden Sie hier.
    Handys mit Prepaid-Guthabenkarten müssen evtl. vor der Reise für den Einsatz im Ausland freigeschaltet werden.
    Bitte bedenken Sie beim Telefonieren die Zeitverschiebung: Wenn es in Augsburg 13:00 Uhr ist, dann ist es in England 12:00 Uhr.  
    Die Vorwahl für Großbritannien ist 0044. Für Anrufe nach Deutschland und auf ein deutsches Handy, auch wenn dieses sich in England befindet, muss immer die 0049 vorgewählt werden.

  10. Preise:
    Im Reisepreis inbegriffen sind Frühstück, Lunchpaket und Abendessen. Trotzdem benötigt Ihr Kind noch etwas Taschengeld für Getränke und Snacks sowie ggf. für Souvenirs.

     

    Das Preisniveau liegt in Südengland allgemein und insbesondere in London um etwa 20% über den deutschen Preisen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Bemessung des Taschengeldes, das Sie Ihrem Kind schon in englische Pfund (GBP, bei der Bank einige Tage vor Abholung vorbestellen!) umgewechselt mitgeben sollten! Den aktuellen Wechselkurs finden Sie im Internet, z. B. bei Finanzen.de.

  11. Reisewörterbuch:
    Ihr Kind verfügt in der 9. Klasse bereits über fundierte Englischkenntnisse und wird sich gut in England zurechtfinden. Trotzdem kann ein Wörterbuch im Hosentaschenformat oder eine entsprechende App oft nützlich sein.

  12. Kontakt im Notfall:     
    In dringenden Notfällen erreichen Sie die begleitenden Lehrer während der Reise über das Notfallhandy des Fördervereins der RWS unter 0151 5054 3699, (aus England: 0049 151 5054 3699), oder während der Unterrichtszeit über das Sekretariat der RWS: 0821 324 18202.


Auch Kinder finanziell schwacher Familien sollen an der Fahrt teilnehmen können. Bitte lesen Sie sich dazu folgendes Merkblatt durch: