in die 8. Jahrgangsstufe (Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe)

Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus dem Gymnasium/der Realschule/ der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule

Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt sein.

Unterlagen:

  • Zwischen- oder Jahreszeugnis der 7. oder einer höheren Klasse (Original und Kopie)
  • Geburtsurkunde (Stammbuch)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Ausweis oder Pass.

Eine Aufnahme ist möglich, wenn

  • der Schüler in die 8. Jahrgangsstufe vorrücken darf (mit Vorrückungserlaubnis besteht keine Probezeit), oder
  • das Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 7.  Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist und Unterricht in Englisch erteilt wurde.
  • Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können sich Gymnasiasten und Schüler der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule einer Aufnahmeprüfung unterziehen.
  • Liegt ein Wiederholungsverbot an der vorher besuchten Schulart vor, muss durch ein zusätzliches Gutachten bestätigt werden, dass der Schüler für die Wirtschaftsschule geeignet ist.

Übertrittsvoraussetzungen für Schüler aus der Mittelschule

Die Schülerin oder der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch keine 16 Jahre alt sein.

Unterlagen:

  • Zwischen- oder Jahreszeugnis der 7. Klasse (Original und Kopie)
  • Geburtsurkunde (Stammbuch)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Ausweis oder Pass.

Eine Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung ist möglich, wenn

  • das Zwischenzeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe oder die Aufnahmeprüfung gem. VSO in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 aufweist

Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.